Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Burstblätz umfasst eines von gesamthaft sieben Hochmoorobjekten an der Westflanke des Männlichen, die 1996 unter Schutz gestellt wurden. Sie haben alle zum Ziel, die Hochmoorvegetation und ihr Umfeld zu erhalten und hydrologische Defizite mittels Regenerationsmassnahmen zu verbessern.
Regeln im Naturschutzgebiet
Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt
- das Befahren mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern, einschliesslich Mountainbikes
- das Biwakieren im Freien
- das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen sowie das Lagern
- das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege
- das Anlegen von Wildfütterungen
- das Sammeln von Beeren, Moosen, Pilzen und Flechten
- das Durchführen von organisierten Sport- und Freizeitveranstaltungen
- Veränderungen des Geländes, insbesondere das Entnehmen von Torf und Erde sowie das Gewinnen von Rohstoffen
Bitte beachten Sie:
Sie dürfen die Zone A nicht betreten.

Karte
Bildimpressionen

Amtliche Dokumente
Dieses Gebiet ist Teil der folgenden Inventare und Reservate von nationaler Bedeutung:
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