Logo Kanton Bern / Canton de BerneRéserves naturelles dans le canton de Berne

Lindental

Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Lindental bietet zahlreichen Tieren und Pflanzen einen idealen Lebensraum. Insbesondere die Geismefluh – ein ca. 70 Meter hohes und 500 Meter langes Molassefelsband – ist von herausragender Bedeutung. In den unzähligen Felsennischen finden Vögel, Insekten und Pflanzen geeignete Fortpflanzungsräume.

Regeln im Naturschutzgebiet

Im Wildschutzgebiet gilt:

Das Gebiet darf vom 1. Februar bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt

  • das Wegwerfen von Abfällen
  • das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege

In der Zone A (Geismeflue) ist zusätzlich untersagt

  • das Begehen vom 1. Februar bis zum 30. Juni
  • das Klettern und Abseilen
  • das Bouldern oberhalb einer Höhe von 5 Metern über Boden
  • die Durchführung von Wettkämpfen, kommerziellen und öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen
  • das Befahren mit Motorfahrzeugen, Motorrädern, Mountainbikes oder anderen Sportgeräten

Jagdliche Bestimmungen:
Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis 28. Februar gestattet.

Karte

Bildimpressionen



Amtliche Dokumente
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