Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Lindental bietet zahlreichen Tieren und Pflanzen einen idealen Lebensraum. Insbesondere die Geismefluh – ein ca. 70 Meter hohes und 500 Meter langes Molassefelsband – ist von herausragender Bedeutung. In den unzähligen Felsennischen finden Vögel, Insekten und Pflanzen geeignete Fortpflanzungsräume.
Regeln im Naturschutzgebiet
Im Wildschutzgebiet gilt:
Das Gebiet darf vom 1. Februar bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.
Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt
- das Wegwerfen von Abfällen
- das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege
In der Zone A (Geismeflue) ist zusätzlich untersagt
- das Begehen vom 1. Februar bis zum 30. Juni
- das Klettern und Abseilen
- das Bouldern oberhalb einer Höhe von 5 Metern über Boden
- die Durchführung von Wettkämpfen, kommerziellen und öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen
- das Befahren mit Motorfahrzeugen, Motorrädern, Mountainbikes oder anderen Sportgeräten
Jagdliche Bestimmungen:
Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis 28. Februar gestattet.
