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Aaredelta Hagneck

Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Aaredelta Hagneck, welches direkt an das Wasserkraftwerk Hagneck grenzt, beinhaltet eine Auenlandschaft von nationaler Bedeutung. Es bietet mit seinen Flachwasser- und Verlandungszonen entlang des Flussdeltas, dem Auenwald, Kies- und Sandbänken sowie Riedwiesen eine Vielzahl an wertvollen Lebensräumen. Als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel ist es insbesondere durch die flache Kiesinsel im Delta von ausserordentlicher Bedeutung. 

Publikation Schutzbeschluss

Die Wirtschafts-, Energie-, und Umweltdirektion hat am 18. Mai 2026 die Revision des kantonalen Naturschutzgebietes «Aaredelta am Bielersee» beschlossen (s. Kurzmitteilung vom 27. Mai 2026). Die nun beschlossene Lösung ermöglicht es, die Natur zu schützen und aufzuwerten, ohne die traditionellen Freizeitnutzungen unnötig einzuschränken. 

Die Unterlagen sind hier verfügbar.

Unterlagen

Beschwerden
Gegen diesen Schutzbeschluss kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und mindestens dreifach einzureichen. Sie hat einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Schutzbeschluss sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Regeln im Naturschutzgebiet

Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt

  • jedes Eindringen in das Schilf
  • jede Störung und Beeinträchtigung der Tierwelt, insbesondere jede Beschädigung und Wegnahme von Nestern und Gelegen
  • das Ablagern von Schutt, Kehricht und dergleichen

Karte

Bildimpressionen

 
Amtliche Dokumente

Dieses Gebiet ist Teil der folgenden Inventare und Reservate von nationaler Bedeutung:

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