Gebietsinformationen

Der Biber hat am Seebach gestaut, wodurch der Lobsigensee vergrössert wurde. Durch ein Grenzbereinigungsverfahren konnte der Kanton die betroffenen Flächen erwerben. Die neuen ökologischen Werte wurden unter Schutz gestellt, und das ehemalige Naturschutzgebiet überarbeitet. Der neue Schutzplan und Schutzbeschluss sind im Jahr 2023 in Kraft getreten.
Regeln im Naturschutzgebiet
Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt:
- das Eindringen in die Wasserfläche und in die Ufervegetation, das Aussetzen von Tieren
- das Reiten
- das Parkieren von Motorfahrzeugen
- das Abspielen von lauter Musik
- das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen aller Art soweit es nicht für die Pflege oder landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist
Bitte beachten Sie: In der A-Zone A ist zusätzlich untersagt
- das Baden
- das Befahren der Wasserfläche mit Spiel- und Sportgeräten das Schlittschuhfahren
- das Fischen am Seebach

Karte
Bildimpressionen
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