Gebietsinformationen

Reste der Pfahlbauten am Lobsigensee wurden im Jahr 2011 ins Inventar des UNSECO-Weltkulturerbes aufgenommen. Nebst den hohen kulturellen Werten gewinnt das Gebiet zusehends auch an Naturwerten. Eine Schutzgebietsrevision ist zurzeit in Bearbeitung.
Regeln im Naturschutzgebiet
Im Schutzgebiet ist u.a. untersagt:
- das Eindringen in die Wasserfläche und in die Ufervegetation, das Aussetzen von Tieren
- das Reiten
- das Parkieren von Motorfahrzeugen
- das Abspielen von lauter Musik
- das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen aller Art soweit es nicht für die Pflege oder landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist
Bitte beachten Sie: In der A-Zone A ist zusätzlich untersagt
- das Baden
- das Befahren der Wasserfläche mit Spiel- und Sportgeräten das Schlittschuhfahren
- das Fischen am Seebach
