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Schmittmoos

Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Schmittmoos umfasst einen Abschnitt des Walenbachs und die durch diesen Bach geprägten Flachmoore von nationaler Bedeutung. Dieses Gebiet bietet Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. Die umliegenden Felder sowie das Ufergehölz sind äusserst artenreich und betten das Gebiet in die Landschaft ein.

Regeln im Naturschutzgebiet

Im Wildschutzgebiet (Zone 1A) gilt

  • Das Gebiet darf von Zivilpersonen nur auf den Wegen und Strassen gemäss Benutzerordnung des Waffenplatzes Thun betreten und befahren werden.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

Im Schutzgebiet ist u.a. zusätzlich untersagt

  • das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen, sowie das Lagern und das Biwakieren im Freien
  • das Pflücken, Ausgraben und Schädigen von Pflanzen
  • das Sammeln von Beeren, Moosen, Pilzen und Flechten
  • das Einbringen von Pflanzen
  • das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege
  • das Aussetzen von Tieren

Jagdliche Bestimmungen
Die Jagd ist verboten.

Karte

Bildimpressionen



Amtliche Dokumente

Dieses Gebiet ist Teil der folgenden Inventare und Reservate von nationaler Bedeutung:

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