Gebietsinformationen

Das Naturschutzgebiet Schmittmoos umfasst einen Abschnitt des Walenbachs und die durch diesen Bach geprägten Flachmoore von nationaler Bedeutung. Dieses Gebiet bietet Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. Die umliegenden Felder sowie das Ufergehölz sind äusserst artenreich und betten das Gebiet in die Landschaft ein.
Regeln im Naturschutzgebiet
Im Wildschutzgebiet (Zone 1A) gilt
- Das Gebiet darf von Zivilpersonen nur auf den Wegen und Strassen gemäss Benutzerordnung des Waffenplatzes Thun betreten und befahren werden.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.
Im Schutzgebiet ist u.a. zusätzlich untersagt
- das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen, sowie das Lagern und das Biwakieren im Freien
- das Pflücken, Ausgraben und Schädigen von Pflanzen
- das Sammeln von Beeren, Moosen, Pilzen und Flechten
- das Einbringen von Pflanzen
- das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege
- das Aussetzen von Tieren
Jagdliche Bestimmungen
Die Jagd ist verboten.

Karte
Bildimpressionen

Amtliche Dokumente
Dieses Gebiet ist Teil der folgenden Inventare und Reservate von nationaler Bedeutung: